Hier können Sie, wenn Sie möchten, mich bzw. die Partei Freie Wähler unterstützen.
Da wir noch eine kleine Partei sind, steht und landesweit nur ein Bruchteil dessen zur Verfügung, was andere Parteien vielfach
pro Wahlkreis aufwenden.
ACHTUNG
Jede Spende, egal welcher Höhe hilft gewissermaßen dreifach.
1. mir und der Partei im Wahlkampf
2. der Partei für die Parteienfinanzierung
3. Ihnen und Ihrer Steuer
Auch der Wahlkampf muss
finanziert werden. Plakate, Flyer, Werbemittel,... müssen
besorgt und eingekauft werden.
Als noch kleine Partei haben wir leider nicht die finaziellen Mittel wie große, schon etablierte Parteien.
Für Sie zur Erklärung in der Kurzfassung:
Die Parteienfinanzierung funktioniert wie folgt:
Die Partei bekommt je mach Wahlergebnis eine gewisse Summe aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Diesen Betrag muss die Partei nochmals selbst durch Mitgliesbeiträge und Spenden selbst aufbringen. Wenn das nicht geschafft wird, muss die der Differenzbetrag zurück an den Staat gezahlt werden.
Hier zu auch:
Wir als Funktionäre verzichten i.d.R. auf unsere Entschädigungen für Sitzungen, Fahrkosten, usw. um unser Möglichstes zum erreichen des Zielbetrages beizutragen.
Mit Parteispenden können bei Ihrer Steuer wie folgt ansetzen:
Parteispenden sind grundsätzlich Sonderausgaben:
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als
solche beschränkt abgesetzt werden. Diese werden vom Gesetzgeber als
Beitrag zur Stärkung des demokratischen Gemeinwesens steuerlich
begünstigt. Das gilt für sämtliche Zuwendungen, nicht nur für Spenden,
sondern auch für Mandatsträgerbeiträge und Mitgliedsbeiträge.
Dabei benötigt man für Zuwendungen bis 300 Euro keine Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt. Es ist dafür ausreichend, einen Kontoauszug einzureichen, aus dem die Spende hervorgeht. Bei uns erhalten jedoch alle Spender eine Zuwendungsbescheinigung (es sei denn, Sie verzichten aktiv darauf).
Dafür benötigen wir jedoch Vorname und Nachname, PLZ, Ort, Straße und Hausnummer. Damit wir Ihre Spende auch direkt als solche erkennen bitten wir die Überweisung wie folg zu kennzeichnen: in den Verwendungszweck das Wort "Spende" eintragen
Bei Fragen dürfen Sie gerne jederzeit Kontakt mit mir aufnehmen.
Absetzbarkeit nach § 34g EStG und § 10 b Abs. 2 EStG
Wo und Wie mache ich Spenden und Mitgliedsbeiträge an Parteien bei der Steuer geltend ?
Für diese Zuwendungen wird von der Partei nach Ablauf des Jahres eine Bescheinigung automatisch ausgestellt. Diese ist zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen; der Spenden-Betrag muss im „Mantelbogen“ der Erklärung auf der Seite 2 im entsprechenden Feld eingetragen werden.
Welche Auswirkung hat eine Parteispende bei der Steuer ?
Bis zu einer jährlichen Höhe von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden nach §34 EStG bis zu 50% der Spende auf die Steuerschuld angerechnet und reduziert "die zu zahlende Einkommensteuer".
Zuwendungen über 1.650 bzw. 3300 EUR hinaus sind als Sonderausgaben absetzbar, und zwar bei Alleinstehenden bis zu weiteren 1.650 und bei Verheirateten bis zu weiteren 3.300 Euro.
Erst ab einem Spendenbetrag von 1.650 Euro (bei Einzel-Veranlagung) oder 3.300 Euro (bei Zusammen-Veranlagung) ändert sich das Vorgehen. Ab hier reduziert der übersteigende Betrag das "zu versteuernde Einkommen" (§ 10 b Abs. 2 EStG).
Firmen und Gesellschaften:
- Parteispenden von Kapitalgesellschaften:
Diese sind steuerlich leider nicht begünstigt.
- Spenden von Personengesellschaften:
Diese können im Rahmen der o.g. Höchstbeträge abgesetzt
werden, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.
Für Fragen oder konkrete Berechnungen der Auswirkung kontaktieren Sie hierzu bitte Ihren Steuerberater. Dabei gibt es einfach zu viele Variablen, die wir nicht wissen.
Außerdem dürfen wir nicht steuerberatend tätig werden
(Hilfeleistung in Steuersachen §5StBerH; §7(1,2)StBerG; §160 StBerG).
Über jede Spende, egal welcher Höhe, wären wir, wäre ich sehr dankbar.
Unsere Bankdaten bei der Volksbank Kraichgau:
IBAN: DE87 6729 2200 0031 6333 03
BIC: GENODE61WIE
Verwendungszweck: Thomas Walcher oder KVG Alb-Donau/Ulm
sowie Ihren Namen + Anschrift
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